STIFTUNG Kreis Greifenhagen/Pommern - B.W.
Hallo liebe Landsleute, Freunde und Freundinnen,
nach 60 Jahren des Bestehens des Heimatkreises Greifenhagen in der Pommerschen Landsmannschaft übernimmt ab 01. Januar 2008 anstatt des eingetragenen Vereins, ein Stiftung die juristische Wahrnehmung der kulturellen und sozialen Interessen unseres Kreises.
Hier nun die entscheidenden Punkte der Satzung der "STIFTUNG Kreis Greifenhagen/Pommern - B.W."
Die Stiftung unterstützt:
....die Förderung des Zusammenhalts der ehemaligen Einwohner des pommerschen Kreises Greifenhagen und deren Nachkommen. Förderung und Bewahrung des ostdeutschen Kulturgutes und die Pflege der landsmannschaftlichen Verbundenheit und der Liebe zur angestammten Heimat...das Patenschaftsverhältnis zwischen dem
a) Landkreis Osnabrück als Rechtsnachfolger des Altkreises Bersenbrück und dem Heimatkreis Greifenhagen/Pommern
b) Der Stadt Bersenbrück und der Stadt Greifenhagen/Pommern
Die Stiftung fördert: (auszugsweise)
.... Den Jugendaustausch zwischen deutschen und polnischen Jugendlichen
.... Pflege der deutschen Sprache und Kultur für deutschstämmige Personen und für Polen
.... Schutz von Landschaft und Natur z. B. "Nationalpark Unteres Odertal"
.... Errichtung und Unterhaltung deutscher Gedenkstätten
.... Heimattreffen und Pflege heimatlichen / pommerschen Brauchtums
.... Die Erhaltung der Heimatstube Greifenhagen im Museum in Bersenbrück
.... Die Sammlung und Ausstellung von Gegenständen kultureller Bedeutung
.... Die Errichtung von Archiven und Herausgabe geschichtlicher Dokumentation
Vorrang haben in erster Linie entsprechender Objekte im Raum Greifenhagener Land.
Die Stiftung dient durch Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde gemeinnützigen Zwecken im Sinne des § 48 EStDV und ist entsprechend vom Finanzamt anerkannt.
Organe der Stiftung
:
Günther Drewitz, Lübeck und Günther Marotzke, Bersenbrück sind voll verantwortliche Vorstandsmitglieder.
Sie werden von einem Beirat, bestehend aus vier Personen, in der Arbeit unterstützt.
a) Greifenhagen: Eckhard Schwenk, Stecklin und Karl-Heinz Domann, Greifenhagen
b) Bersenbrück: Harald Kräuter, Bersenbrück und Franz Buitmann, Bersenbrück.
Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung fällt das verbleibende Vermögen an die Stadt Bersenbrück.
Was hat uns Kreis Greifenhagener bewogen, diesen Schritt von einem VEREIN in eine STIFTUNG zu gehen?
Lesen Sie dazu folgende Begründung:
Die Mitglieder des Heimatkreistages Greifenhagen/Pommern, der verantwortlich arbeitende Heimatkreisausschuss und mit ihnen die Angehörigen des Heimatkreises Greifenhagen habe ihre satzungsgemäßen Ziele und Zwecke, ihre 6 jahrzehntelange erfolgreichen Heimatarbeit, für die Zukunft zu sichern.
Es muss eine tragfähige Struktur für die bestehende Organisation geschaffen werden, um die satzungsgemäßen, wirtschaftlichen und finanziellen Aufgaben des Heimatkreises Greifenhagen weiterhin zu erfüllen. Es sollen auch von außen kommende Personen, die sich den Anliegen der Flüchtlinge und Vertriebenen und deren Herkunftsländern im weitesten Sinne und Geiste verbunden fühlen, für die Mitarbeit gewonnen werden.
Fünfzigjährige Patenschaft zwischen dem Altkreis Bersenbrück, Rechtsnachfolger Landkreis Osnabrück, und der ehemaligen Kreisstadt Bersenbrück, war den Bewohnern des deutschen Kreises Greifenhagen an der Oder, in Pommern, Mittelpunkt für ihre kulturellen und heimatpolitischen Aufgaben. Diese Patenschaften haben partnerschaftlich das Gefühl der Zusammengehörigkeit der Bürger und Bürgerinnen aus Pommern und Niedersachsen gepflegt. Hier in Bersenbrück, im Osnabrücker Land, haben wir Kreis Greifenhagener unsere zweite Heimat gefunden. Diese über Jahrzehnte gewachsenen Werte wollen wir partnerschaftlich und freundschaftlich paritätisch in die Zukunft nehmen.
Daher ist auch unsere wirtschaftlicher Erfolg für die Zukunft zu sichern. an diesem Ergebnis haben auch die Patenträger ihren Anteil beigetragen. Das heißt: das Vermögen des Heimatkreises Greifenhagen e. V. wird dauerhaft als Stiftungsvermögen gesichert, - und der Erlös daraus kann für die operativen Aufgaben verwendet werden.
Quelle: Kreis Greifenhagener Rundbrief, Ausgabe Dezember 2007

