Vertrag
über
partnerschaftliche Zusammenarbeit
ZWISCHEN
DER STADT UND GEMEINDE GRYFINO / GREIFENHAGEN
DER GEMEINDE STARE CZARNOWO / NEUMARK
DER GEMEINDE WIDUCHOWA / FIDDICHOW
IN DER REPUBLIK POLEN
UND
DEM HEIMATKREIS GREIFENHAGEN E. V.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Die vorgenannten Vertragsparteien vereinbaren:
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- im Bestreben an die jahrhundertelange Geschichte des polnischen und deutschen Volkes anzuknüpfen;
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- bei der Würdigung der historischen Veränderungen in Europa, und insbesondere der Vereinigung Deutschlands sowie der tiefen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in Polen;
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- im Wünschen nach der Vertiefung des partnerschaftlichen und freundschaftlichen Zusammenlebens des polnischen und deutschen Volkes;
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- zwecks Entwicklung von Beziehungen zwischen Menschen und Völkern im Geiste des dauerhaften Friedens, des Rechts auf die Heimat und der Wahrung aller Menschenrechte, die als höchstes Gut gelten;
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- um den Willen zur Erweiterung und Vertiefung der bisherigen Zusammenarbeit sowie der Verständigung und Versöhnung auf der Grundlage des geltenden Rechts und der historischen Wahrheit zum Ausdruck zu bringen;
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- in der festen Überzeugung, dass bei der Gestaltung der gegenseitigen Beziehungen zwischen den Völkern die jungen Generationen eine besondere Rolle spielen;
wie folgt:
Artikel 1
Die Vertragsparteien unterstützen und fördern gemeinsam die Entwicklung der Zusammenarbeit im Bereich der Wirtschaft, Kultur, Bildung, des Sports und der Touristik, und zwar insbesondere durch folgende Aktivitäten:
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a) Anbahnen, Ermöglichen und Festigen wirtschaftlicher Beziehungen sowie Unterstützung und Förderung gemeinsamer Vorhaben,
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b) Propagieren der Geschichte der beiden Völker, ihrer regionalen Traditionen und des kulturellen Erbes sowie Aufbau freundschaftlicher Beziehungen zwischen den ehemaligen und den heutigen Bewohnern des Greifenhagener Landes,
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c) Denkmalpflege sowie Pflege sonstiger aus der Vergangenheit überlieferter Werte,
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d) Unterstützung von Wohlfahrtsaktivitäten,
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e) Gegenseitige Darstellung des kulturellen Lebens durch Organisation von Begegnungen, Ausstellungen, Konzerten, Aufführungen, Seminaren sowie durch Informationspublikationen,
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f) Organisation von Sport-, Erholungsveranstaltungen sowie von landeskundlichen Veranstaltungen,
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g) Organisation von Deutsch- und Polnischunterricht,
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h) Schaffung günstiger Bedingungen für die Entstehung von deutsch-polnischen sozial-kulturellen Vereinen.
Artikel 2
Die Vertragsparteien unterstützen und fördern gemeinsam, im Rahmen dieses Vertrages, die Zusammenarbeit mit der sozial-kulturellen Gesellschaft der deutschen Minderheit – Kreisverband in Gryfino / Greifenhagen.
Artikel 3
Die Vertragsparteien unterstützen und fördern die freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Stadt und Gemeinde Gryfino und den Städten Gartz und Schwedt, mit denen Verträge über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit unterzeichnet worden sind.
Artikel 4
Im Zusammenhang mit der langjährigen Patenschaft des Landkreises Osnabrück und der Stadt Bersenbrück für den Heimatkreis Greifenhagen fördern die Vertragsparteien die freundschaftliche Beziehungen mit dem Landkreis Osnabrück und der Stadt Bersenbrück und streben die Unterzeichnung offizieller Verträge über die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Kreisen und Städten an.
Artikel 5
Der vorliegende Vertrag darf der Ratifizierung in Form des Beschlusses des zuständigen Vertreterorgans einer jeden Vertragspartei.
Artikel 6
Dieser Vertrag wurde in fünf Urschriften, jede in polnischer und deutscher Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, erfasst.
Würdigung durch den Bürgermeister
der Stadt und Gemeinde Gryfino
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